Unser Handlungsleitbild Geborgenheit – Selbständigkeit – Wertschätzung bestimmt das pädagogische Handeln in unserer Einrichtung. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern ist ein zentrales Qualitätsmerkmal unserer Arbeit und wird bestimmt durch eine Grundhaltung und methodischer Kompetenz der Fachkräfte.
Innerhalb unseres Hauses sollen alle die Möglichkeit haben, das eigene Leben und auch das in der Wohngemeinschaft mitzugestalten. Daher ist es eine Notwendigkeit, dass jede/r Mitdenken – Mitreden – Mitplanen – Mitgestalten – Mitentscheiden – Mitverantworten kann. (aus „Der Beteiligungsprozess“ nach Brückner, 2001)
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Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Open or Close
Die Kinder und Jugendlichen unserer Wohngruppe haben die Möglichkeit ihren Lebensraum mitzugestalten und werden entsprechend in ihren Entwicklungsprozess mit einbezogen.
Eine gelingende Beteiligung ist abhängig von Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen. Sie beginnt mit der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen und sollte ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Beteiligung am Aufnahmegespräch
Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit die Wohngruppe kennenzulernen und über eine Aufnahme mitzuentscheiden.
Beteiligung am Hilfeplanprozess
An der Hilfeplanvorbereitung sind die Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligt. Altersentsprechend werden sie unterstützt, ihre Anliegen und Interessen zu erkennen bzw. ihre Ziele zu formulieren (Methode: Persönlicher Aktionsplan). Situationseinschätzungen und Entwicklungsberichte werden vor Weitergabe an das Jugendamt gemeinsam besprochen oder bei berechtigten Einwänden korrigiert. Die Kinder und Jugendlichen kennen ihren zuständigen ASD-Mitarbeiter und besitzen dessen Kontaktdaten um ihn gegebenenfalls kontaktieren zu können.
Beteiligung im Alltag
- Entsprechend ihrer Möglichkeiten werden die Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der Schule, Ausbildung oder Praktika beteiligt. Ihre Wünsche werden wahrgenommen, sie werden beraten und gemeinsam eine Zukunftsplanung erarbeitet.
- An Gesprächen mit Lehrern, Ausbildern und anderen Beteiligten nehmen sie teil.
- Die Kinder und Jugendlichen können ihre Kleidung selbst aussuchen, werden auf Wunsch beraten oder kaufen selbständig ihre Bekleidung.
- Nach ihren individuellen Vorstellungen können sie ihr Zimmer mitgestalten bzw. einrichten, z.B. Auswahl der Wandfarbe.
- Das Taschengeld der Kinder und Jugendlichen steht zu deren freier Verfügung.
- Die Speiseplanung, der Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Dabei wird auf Wünsche und individuelle Vorlieben Rücksicht genommen, gleiches gilt auch für religiöse Gegebenheiten.
- Die Freizeit können die Kinder und Jugendlichen nach ihren Interessen und Begabungen eigenständig gestalten. Abwechslungsreiche Angebote werden ihnen unterbreitet, an Gruppenaktivitäten können sie teilnehmen.
- Sie werden dabei unterstützt auch außerhalb der Einrichtung soziale Kontakte zu knüpfen, z.B. in Fußballverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr
- Die Urlaubs- und Ausflugsplanung erfolgt mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam.
Beteiligung an Gruppenregeln und -strukturen
Die Gruppenregeln werden gemeinsam durch die Kinder und Jugendlichen in Gesprächen/Auswertungen erarbeitet und beschlossen. Sie sind flexibel und können den jeweiligen Bewohnern angepasst werden. Die Gruppenregeln sind für alle transparent.
Beteiligung an der Kontaktgestaltung zu Eltern/Verwandten
Den Kontakt zu Eltern, Verwandten und anderen Bezugspersonen bestimmen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Möglichkeiten/Vorgaben mit. Die Kontakthäufigkeit und Intensität setzt eine sorgfältige Prüfung in Hinblick auf das Wohl des Kindes voraus.
Beteiligungsformen
Um Beteiligung zu ermöglichen bzw. dazu zu befähigen, werden zahlreiche alltägliche Situationen für Gespräche genutzt, um mit den Kindern und Jugendlichen über ihre Belange zu sprechen.
Regelmäßige Gruppenbesprechungen über spezielle Themen sind fester Bestandteil. Die Wohngruppe wählt demokratisch ihren Gruppensprecher, welcher ihre Belange gegenüber der Wohngruppenleitung vertritt. Der Gruppensprecher trifft sich regelmäßig zur Gruppenversammlung. Zu den Aufgaben eines Gruppensprechers gehören:
- Fragen des Zusammenlebens in der Gruppe
- Klärung von Konflikten
- Mitverantwortung bei der Alltagsgestaltung
- Mitplanung von Gruppenvorhaben
- Mitgestaltung der Einrichtung
An der Gruppenversammlung nehmen nach Möglichkeit alle Bewohner, Erzieher u.a. Betreffende teil. Hier werden Anliegen und Anträge gemeinsam besprochen und durch einfache Mehrheit beschlossen. Des Weiteren dient sie der Informationsweitergabe der Erzieher an die Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe. Die Gruppenversammlung dient der Interessenvertretung aller Beteiligten und der Mitgestaltung bei Entscheidungsprozessen innerhalb der Wohngruppe.
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Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten Open or Close
Die Eltern/Sorgeberechtigten haben für ihre Kinder eine Erziehungsverantwortung und Personensorge.
Beteiligung steht daher auch für Mitwirkung und Mitbestimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Sie sollen in die entsprechenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Eltern/Sorgeberechtigte werden wie folgt mit einbezogen:
- Elterngespräche
- Einbeziehung in die Vorbereitung des Hilfeplanverfahrens bzw. Teilnahme am Hilfeplangespräch
- Einbindung in den Gruppenalltag
- Teilnahme an Geburtstagen, Festen u.a.
- Teilnahme an Gesprächen mit Lehrern, Ausbildern, bei Elternabenden
- Gemeinsame Unterbringung / Übernachtungsmöglichkeiten schaffen
Daher ist Beteiligung unverzichtbarer Bestandteil der Elternarbeit.